Berufsrisiko

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständige oder Freiberuflerin bist du nicht vom Arbeitgeber abgesichert. §3 EFZG gilt für dich nicht. Bleibst du krank, hast du ab Tag 1 keinen Lohnersatz – bis entweder ein GKV-Wahltarif Krankengeld oder dein privates Krankentagegeld einspringt. Diese Lücke entscheidet darüber, ob du im Krankheitsfall dein Geschäft fortführen kannst, ohne privat unter Druck zu geraten.

Risiken

Worauf du achten musst

  • Ab Tag 1 kein Einkommen, wenn du nicht arbeiten kannst – bei vielen Soloselbstständigen bricht schon nach zwei Wochen der Puffer weg.
  • GKV-Krankengeld greift erst ab Tag 43 und nur mit entsprechendem Wahltarif oder Pflichtversicherung – viele freiwillig Versicherte haben diesen Schutz ohne Zusatz gar nicht.
  • Privat Versicherte (PKV) haben aus der KV gar keinen Lohnersatz – ohne KTG fehlt alles.
  • Fixkosten laufen weiter: Miete Büro, Leasingraten, Werkzeug, Versicherungen, Tilgung.
  • Kundenverlust durch Ausfall – Aufträge gehen an andere, wenn du länger nicht erreichbar bist.
  • Familiäre Belastung: oft bist du Hauptverdiener für Familie oder Betrieb, Ausfall trifft mehrere Personen.

Warum Krankentagegeld?

Selbstständige & Freiberufler: Das zählt für dich

Krankentagegeld zahlt dir bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit einen festen Tagessatz – unabhängig davon, ob ein Auftrag läuft oder nicht. Für Soloselbstständige ist das oft die einzige realistische Einkommensabsicherung für den Fall von Krankheit jenseits der 14-Tage-Grippe.

Die Karenzzeit entscheidet über den Preis und über dein Risiko. Wer einen 3-Wochen-Puffer hat, wählt meist Karenz 22. Wer sofort Geld braucht, geht auf Karenz 8 oder 15 – zahlt dafür aber mehr Beitrag. Wir helfen dir, den richtigen Kompromiss zu finden.

Freiwillig gesetzlich Versicherte können zusätzlich einen Wahltarif Krankengeld (§53 SGB V) abschließen – bindet für 3 Jahre an die Kasse, zahlt aber ab Tag 43. In Kombination mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab Tag 22 deckst du den kritischen Zeitraum sauber ab.

Typische Empfehlung

Tagessatz, Karenzzeit, Besonderheiten

Typischer Tagessatz ca. 80–150 € pro Tag* (bei Nettoeinkommen 2.500–4.000 €)
Empfohlene Karenzzeit ab Tag 15 oder Tag 22

Besonderheiten im Tarif

  • Nachversicherungs­garantie Pflicht – dein Gewinn schwankt und wächst hoffentlich über die Jahre.
  • Kündigungs­verzicht des Versicherers im Schaden­fall ist ein wertvolles Tarif-Merkmal.
  • Wiedereingliederung (anteilige Leistung während Teil-AU) wichtig, weil Selbstständige oft stückweise zurück in den Alltag gehen.
  • Gewerbeauf­gabe: prüfen, ob der Tarif bei Geschäfts­aufgabe weiterläuft oder endet – häufige Fallstrick-Klausel.

Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.

Häufige Fragen – Selbstständige & Freiberufler

Brauche ich zusätzlich einen GKV-Wahltarif Krankengeld?

Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist: oft ja, als Ergänzung ab Tag 43. Die 3-Jahres-Bindung an die Kasse solltest du kennen. Privat Versicherte brauchen keinen Wahltarif – der existiert nur in der GKV.

Welche Karenzzeit ist für Selbstständige typisch?

Karenz 15 oder 22 ist am häufigsten – ein Kompromiss aus Beitrag und Lücke. Wer sehr knapp auf Kante lebt, wählt Karenz 8. Wer einen 4-Wochen-Puffer hat, geht bis Karenz 29.

Was passiert mit dem Tarif, wenn ich meine Selbstständigkeit aufgebe?

Das regelt der Tarif. Viele Krankentagegeld­versicherungen enden automatisch bei Aufgabe der Berufstätigkeit, weil kein Verdienstausfall mehr entstehen kann. Bei Wechsel in eine Anstellung ist der Versicherer meldepflichtig zu informieren – Beitrag und Karenzzeit werden oft neu kalkuliert.

Dein nächster Schritt

Schreib uns – wir sortieren das mit dir

Du bist selbstständig und willst wissen, welcher Tagessatz und welche Karenzzeit zu dir passen? Schreib uns per WhatsApp – wir sortieren das in 10 Minuten.

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