Glossar

Glossar – Fachbegriffe rund um Krankentagegeld

Damit du in Beratung und Tarifunterlagen sicher navigieren kannst: die wichtigsten Begriffe in klarer Sprache, ohne Versicherungsdeutsch.

Begriffe von A bis Z

Anpassungsklausel Beitrags­anpassung

Die Klausel, die dem Versicherer erlaubt, Beiträge unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen oder zu senken – zum Beispiel, wenn sich die durchschnittliche Krankheits­dauer in der Versicherten­gemeinschaft verändert. Unabhängig vom individuellen Gesundheits­zustand. Ausgleich dafür, dass die Versicherung lebenslang kalkuliert wird.

Bereicherungsverbot §200 VVG

Rechtliches Prinzip: Aus einer Schadenversicherung darfst du nicht mehr bekommen, als du tatsächlich verloren hast. Bei Krankentagegeld heißt das: Tagessatz plus Krankengeld plus andere Lohnersatz­leistungen dürfen dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Überversicherung bringt keine höhere Auszahlung, nur höhere Beiträge.

Berufsunfähigkeits-Klausel (§15 MB/KT 2009) BU-Klausel, §15 MB/KT

Nach §15 Abs. 1 b MB/KT 2009 endet die Krankentagegeld­versicherung, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird (üblicherweise ≥ 50 % AU auf unabsehbare Zeit). Der BGH hat das in IV ZR 163/09 bestätigt. Deshalb gehört zu jedem soliden KTG-Schutz eine private Berufsunfähigkeits­versicherung, die in diesem Moment übernimmt.

Dynamik (dynamische Anpassung) Dynamik-Option

Eine automatische jährliche Erhöhung von Tagessatz und Beitrag – typischerweise 5 %. Ohne neue Gesundheits­prüfung. Schützt vor schleichender Unterversicherung durch Inflation und Gehaltssteigerung. Du kannst einzelne Dynamik­stufen aussetzen, ohne die Option zu verlieren.

Karenzzeit Karenz, Wartefrist

Die Karenzzeit ist die Anzahl von Tagen, die zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und der ersten Zahlung aus dem Krankentagegeld liegen. Typisch: Tag 8, 15, 22, 29 oder 43. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger der Beitrag. Wichtig: Karenzzeit ≠ Wartezeit (siehe unten).

Nachversicherungsgarantie Anpassungsgarantie

Das Recht, den Tagessatz ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen – typischerweise bei bestimmten Anlässen wie Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Praxis­gründung. Pflicht-Merkmal eines guten Tarifs, weil dein Einkommen über die Jahre wachsen soll.

Progressionsvorbehalt §32b EStG

Krankentagegeld ist nach §3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es fließt aber in die Berechnung deines persönlichen Steuersatzes auf deine übrigen Einkünfte ein. Das heißt: Dein Nicht-Krankentagegeld-Einkommen wird im selben Jahr mit einem höheren Steuersatz belegt. Bei höheren Einkommen relevant.

Selbstbehalt Eigenanteil

Bei Krankentagegeld ist der Selbstbehalt in der Regel nicht üblich – anders als in der Vollversicherung. Was hier relevant ist, ist die Karenzzeit: In dieser Zeit zahlst du selbst (bzw. bekommst keine Leistung), obwohl du krank bist. Faktisch wirkt die Karenzzeit wie ein zeitbezogener Selbstbehalt.

Tagessatz Tagegeld

Der Tagessatz ist der Betrag, den du pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit bekommst. Du vereinbarst ihn bei Vertragsabschluss. Richtwert: 70–80 % deines Nettoeinkommens pro Tag (Bereicherungs­verbot §200 VVG). Beispiel: Bei 3.000 € Netto/Monat entspricht das 70–80 € pro Tag.

Vorvertragliche Anzeigepflicht (§19 VVG) Anzeigepflicht

Vor Vertragsabschluss musst du alle Fragen des Versicherers zu deinem Gesundheits­zustand wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Auch unabsichtliche Fehler können dazu führen, dass der Versicherer später vom Vertrag zurücktritt oder ihn anficht – selbst wenn Leistungsfall und falsche Angabe nichts miteinander zu tun haben.

Wartezeit Vertragswartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem du bei Krankheit noch keine Leistung bekommst. Typisch: 3 Monate allgemein, oft entfällt sie bei Unfall. Bei vereinfachter Annahme oder Vorerkrankungen können längere Wartezeiten vereinbart sein.

Wiedereingliederung (Hamburger Modell) Stufenweise Wieder­eingliederung

Ein Modell, bei dem du nach längerer Krankheit stundenweise in den Beruf zurückkehrst – anfangs zum Beispiel 4 Stunden pro Tag, nach und nach mehr. Gute Krankentagegeld­tarife zahlen anteilig weiter, solange du noch nicht voll einsatzfähig bist. Wichtiger Schutz in der kritischen Rückkehr­phase.

Ungebundener Versicherungsmakler

Einfach. Persönlich. Digital.

100+ Versicherer im Vergleich. Kostenlos, ungebunden, immer an deiner Seite. Wir beraten dich als ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO – vergütet über die Courtage der Versicherer.

  • Berufsunfähigkeit
  • Haftpflicht
  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung
  • Rechtsschutz
  • und mehr
WhatsApp